Neue Alarmstufe II in BW: Diese Regeln gelten in BW ab 24. November 2021

 

 

Seit 24.11.2021 gilt die Corona-Alarmstufe II.

Für unsere Kurse und unser Training bedeutet das, dass ausschließlich genesene, oder vollständig geimpfte Personen teilnehmen dürfen (entsprechender Nachweis erforderlich!). Ein Antigen-, oder PCR-Test ist für die Trainingsteilnahme nun nicht mehr ausreichend.

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Personengruppen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

 

Neue Alarmstufe II in BW:

Diese Regeln

gelten in BW ab 24. November 2021

Die Teilnahme am Kurs oder Training ist ausschließlich nur mit einem Geimpft- oder Genesen-Nachweis erlaubt!!

2G Regel!!